Beschlossene Anträge auf dem Bezirksparteitag in Hagenbach

Folgende Anträge wurden auf dem Bezirksparteitag am 5.9.2020 der FDP-Bezirksverband Pfalz beschlossen:

Biotechnologie in Rheinland-Pfalz

Antragsteller: KV Germersheim

Der Bezirksparteitag möge beschließen:

Wir wollen Rheinland-Pfalz zu einem national und international renommierten BioTech-Standort machen. Die Förderung der grundlegenden und anwendungsbezogenen Biotechnologieforschung soll erweitert, neue einschlägige Studiengänge eingerichtet und zukunftsfähige Forschungsstrukturen geschaffen werden. Das Diktum der Gentechnikfreiheit in Rheinland-Pfalz muss, aus Gründen der technologischen und forschungsbezogenen Wettbewerbsfähigkeit, auf- gehoben werden. Die Gründungs- und Ansiedlungsförderung im Bereich Biotechnologie muss finanzielle Unterstützung, wirtschaftliche und rechtliche Beratung sowie politische Fürsprache umfassen. Der BioTech-Standort Rheinland-Pfalz muss fester Bestandteil des Standortmarketings der Landesregierung werden.

Begründung:

Die Entwicklungen im Bereich der Biotechnologie seit deren Begründung Anfang der 1970er Jahre sind beeindruckend. Bioinformatik, Biomedizin, weiße, grüne und rote Gentechnologie erschließen täglich neue und ungeahnte Erkenntnisse und Möglichkeiten zur Bekämpfung und Vorbeugung von Krankheiten, revolutionieren landwirtschaftliche Züchtungs- und Bewirtschaftungsmethoden und transformieren unsere fossil-fundierte Marktwirtschaft in eine nachhaltige
Bioökonomie.

Die biotechnologischen Trends in Wissenschaft und Forschung bringen erhebliche Potentiale für wirtschaftliche Wertschöpfung und qualifizierte Arbeitsplätze mit sich, denn nahezu alle Branchen werden zunehmend biobasierte Entwicklungen und Produkte aufnehmen und deren Wertschöpfungsketten durch biotechnologische Komponenten ergänzen.

Die Branche der sogenannten dezidierten Biotech-Unternehmen ist in Deutschland mit rund 680 Unternehmen allerdings noch sehr klein (überwiegend KMU, Gesamtumsatz 2019: 4,51 Milliarden Euro, etwas mehr als 1 Milliarde Euro Forschungs- und Entwicklungsinvestitionen). Außerdem sind deutsche Biotech-Unternehmen im internationalen Vergleich deutlich häufiger als Auftragsproduzenten, Zulieferer oder sonstige Dienstleister tätig.

Die Entwicklung biotechnologischer Endprodukte wie z. B. neuer medizinscher Wirkstoffe, ist dagegen deutlich unterrepräsentiert. Als Gründe werden insbesondere die geringe Sichtbarkeit deutscher Biotech-Standorte, mangelhafte Finanzierungsquellen und kontraproduktive rechtliche Rahmenbedingungen angeführt. Die maßgeblichen finanziellen und rechtlichen Förderungsmöglichkeiten der biotechnologischen Wirtschafts- und Forschungsbereiche liegen somit auf bundesdeutscher bzw. europäischer Ebene. Doch fängt für uns die Förderung dieses zukunftsweisenden Forschungs- und Wirtschaftsbereichs bereits auf Landesebene an.

Die Landesregierung muss in ihrer Funktion als Wirtschafts- und Unternehmensförderer, Träger von Lehr- und Forschungseinrichtungen sowie als öffentlicher Fürsprecher die Forschung und Investitionen in der Biotechnologie vorantreiben und Rheinland-Pfalz zu einem national und international renommierten BioTech-Standort machen.

Die Gemarkung des FDP-Bezirksverbandes Pfalz beheimatet bereits heute eine Vielzahl junger wie auch etablierter innovativer BioTech-Unternehmen. Forschungs- und Ausbildungsschwerpunkte müssen auch und gerade an der neu geschaffenen TU Rheinland-Pfalz in Kaiserslautern/Landau gesetzt werden.

Deshalb und nicht zuletzt aus gesamtpolitischem Verantwortungsbewusstsein, möchten wir die Forderung nach mehr Biotechnologie, aus der Pfalz in unser Rheinland-Pfalz hineintragen.

Weiterentwicklung Meisterschule

Antragsteller: KV Donnersbergkreis

Der Bezirksparteitag möge beschließen:
 

Die FDP der Pfalz setzt sich für die Weiterentwicklung der Meisterschule des Handwerks zu einer Europäischen Meisterschule ein. Neben der reinen Ausbildung sollen Begegnung und Austausch der unterschiedlichen Handwerkstraditionen gefördert werden und so ein Leuchtturm für berufliche Qualifikation geschaffen werden.

Begründung: erfolgt mündlich

Dieser Antrag wurde in den Bezirksvorstand verwiesen. Dieser tagt zu seiner konstituierenden Sitzung am 28.09.2020.

Aufhebung der sog. rotwildfreien Gebiete - insbesondere im südlichen Pfälzerwald (Wasgau)

Antragsteller: KV Südwestpfalz

Der Bezirksparteitag möge beschließen:

Die FDP setzt sich für den Wegfall der sog. rotwildfreien Gebiete, insbesondere im Gebiet des Kreisverbandes Südwestpfalz, vor allen Dingen im südlichen Pfälzerwald (Wasgau) südlich der Bundesstraße 10.

Begründung:

Man spricht gemeinhin von dem Biosphärenreservat Pfälzerwald/Nordvogesen. In . diesem sog. Biosphärenreservat soll insbesondere die Tier- und Pflanzenwelt besonders geschützt werden. Unter anderem deswegen gibt es mittlerweile auch eine Grünbrücke über die B 1O bei Hinterweidenthal und Münchweiler (Wallmersbach). Eine weitere Grünbrücke zwischen und Hinterweidenthal und Hauenstein ist geplant.

Durch diese Grünbrücken sollen die Wanderwege und der Genaustausch der verschiedenen Wildtiere geschützt bzw. aufrechterhalten werden. Eine genetische Verarmung durch dementsprechende Inselbildung und Inzucht soll bei den verschiedenen Wildarten verhindert werden.

Der Genaustausch soll und muss durchgeführt und unterstützt werden.

Dies gilt nicht nur für den mit hohem finanziellem Einsatz nunmehr wiedereingebürgerten Luchs, sondern auch für viele andere Tierarten, insbesondere auch nach diesseitiger Auffassung für die größte heimische Wildart, dem Rotwild, mit dem sog. „König der Wälder“, dem Rothirsch.

 

Rothirsche wandern oftmals über hunderte von Kilometern, um sich ihr Kahlwild zu suchen und zu entfernter liegenden Brunftgebieten zu kommen.

 

Nunmehr gibt es kaum noch eine echte richtige Hirschbrunft mit dem Röhren der Hirsche, weil diese Fernwanderungen mit dem damit verbundenen Genaustausch der Hirsche nicht mehr möglich ist, weil es viel zu viele rotwildfreie Gebiete bzw. Straßen, Autobahnen, Flüsse, Eisenbahnschienen etc. gibt.

 

Rotwildfreie Gebiete bedeutet konkret für das Rotwild, dass es dort vogelfrei ist. Rotwild hat in diesem rotwildfreien Gebiet nichts zu suchen, soll und muss total abgeschossen werden. In den rotwildfreien Gebieten sollen und müssen die Jäger, insbesondere auch die verbeamteten Förster, die Jagd auf Rotwild radikal durchführen.

 

Diese Fernwanderungen, insbesondere der Hirsche, und der damit verbundene Genaustausch findet demnach in Rheinland-Pfalz deswegen nicht mehr statt.

Besonders gravierend ist dies nach unserer Auffassung in dem Gebiet des südlichen Pfälzerwaldes südlich der Bundesstraße 1O bis hin zur französischen Grenze bis zu den Nordvogesen. Gerade in diesen Waldgebieten, beispielsweise im Raum Eppenbrunn / Ludwigswinkel, so zeigt sich die sog. Lebensraumphilosophie, fühlt sich das Rotwild besonders wohl. Immer wieder werden diese quasi fast leer geschossenen Gebiete durch Rot- wild, insbesondere aus dem nahen Frankreich, das in den südlichen Pfälzerwald wechselt, aufgefüllt.

 

Während in Frankreich in den Vogesen strengste Abschussrichtlinien und Abschlusskriterien für das Rotwild vorhanden sind und nur eine begrenzte Anzahl von Rotwild entsprechend den vom Staat festgelegten Abschussplänen erlegt werden dürfen, wobei jeder einzelne Jäger bei Fehlabschüssen streng bestraft wird, ist dies in den rotwildfreien Bezirken, so auch bei uns südlich der B 10, ganz anders. Quasi jedes Stück Rotwild soll und muss dort geschossen werden und wird auch geschossen.

Der schon seit Jahrzehnten durchgeführte erneute Zuzug des Rotwildes insbesondere aus dem benachbarten Frankreich, aber auch aus dem nördlichen Pfälzerwald über die B 10, zeigt, dass sich das Rotwild besonders auch in den größeren Waldgebieten im Wasgau, sehr wohl fühlt und sich deswegen dort aufhält und zusammen rudelt. Es handelt sich hierbei um ein hervorragendes Biotop insbesondere für Rotwild, Luchs und auch für den Wolf, der schon im Jahr 2015 bei Ludwigswinkel bestätigt werden konnte. Es sollte und müsste deshalb nach unserer Auffassung der Versuch unternommen werden, das Rotwild auch in diesem Gebiet wieder heimisch werden zu lassen, um eine ordnungsgemäße Bejagung und Rotwildbewirtschaftung durch ordnungsgemäße Abschusspläne durchführen zu können.

Bei dem dementsprechenden Gebiet würde es sich sodann um Hochwild-, um Rotwildjagden, handeln, die dementsprechend wertvoll wären und bei Verpachtung so- wohl für das Land Rheinland-Pfalz als auch für die Kommunen hohe Jagdpachtprei- se zur Folge hätten. Auch der Tourismus könnte durch das ständige regelmäßige Vorkommen von Rotwild nicht nur als Wechselwild mit der Hirschbrunft im Herbst und dem Röhren der Hirsche und auch einer Jagdausübung auf Rotwild profitieren. Der Wegfall der sog. rotwildfreien Gebiete, insbesondere auch bei uns, hätte keinerlei Nachteile, sondern nur Vorteile. Etwaige Wildschäden durch Rotwild, die in geringem Maße toleriert werden müssen, könnten durch ordnungsgemäße Abschusspläne, die einzuhalten sind, vermieden werden. Auch das heimische Wild, insbesondere das Rotwild, hat nach diesseitiger Auffassung ein Recht zum Leben, insbesondere dort zu leben, wo es sich besonders wohl- fühlt. Dies ist auch in den sog. rotwildfreien Gebieten, hier im südlichen Pfälzerwald nördlich der französischen Grenze, sehr wohl der Fall. Es ist deshalb nicht mehr sachgerecht, diese sog. rotwildfreien Gebiete nach wie aufrechtzuerhalten. Dies wird den tatsächlichen Gegebenheiten nicht mehr gerecht.

Folgender Beschluss wurde nach einer ausgiebigen Diskussion beschlossen:

Die FDP im Bezirksverband Pfalz setzt sich für einen Wegfall der sog. rotwildfreien Gebiete in der Pfalz, insbesondere im südlichen Pfälzer Wald,  ein und bittet um Überprüfung, ob auch in ganz Rheinland-Pfalz eine Ausweisung rotwildfreier Gebiete noch fach- und zeitgemäß ist, insbesondere angesichts der Debatte um das zu novellierende Landesjagdgesetz.

Staatsjagden verpachten

Antragsteller: KV Südwestpfalz

Der Bezirksparteitag möge beschließen:

Die FDP setzt sich dafür ein, die Staatsjagden in Rheinland-Pfalz zu verpachten. Hilfsweise sollte zumindest ernsthaft überprüft werden, welche Einnahmemöglichkeiten dadurch entstehen und welche Kostenersparnisse dadurch eintreten können.

Begründung:
Wie in zahlreichen anderen Ländern auch, zum Beispiel im benachbarten Frankreich, könnte und sollte die Jagdausübung und die Forstwirtschaft voneinander getrennt werden.

Die Jagd bzw. die Jagdausübung ist unseres Erachtens keinerlei hoheitliche Tätigkeit: Diese Tätigkeit kann auch, was quasi im Übrigen tatsächlich überwiegend der Fall ist, vollständig von privaten Jägern, nicht nur von verbeamteten Förstern, durchgeführt werden, unter Aufsicht der dementsprechenden (Unteren) Jagdbehörden in Rheinland-Pfalz.

Auch die verbeamteten Förster könnten verstärkt kommunale Eigenjagdbezirke bzw. gemeinschaftliche Jagdbezirke pachten, ebenso wie in Zukunft die staatlichen Eigenjagdbezirke. Dies wäre, was die Abschussquote und den Wildbestand insbesondere beim Schwarzwild anbelangt, sicherlich von Vorteil. Wenn bei den verbeamteten Förstern die Dienstaufgabe Jagd völlig wegfällt und diese Dienstaufgabe sodann von privaten Jägern übernommen wird, so bedeutet dies den Wegfall von hohen Personalkosten, da die Dienstaufgabe Jagd entfallen ist. Diesbezüglich könnte man eine Hochrechnung bzw. Berechnung für den dementsprechenden Personalbestand hinsichtlich der Landesforsten in Rheinland-Pfalz anfertigen. Sicherlich würden sehr viele Personalstellen sodann in der Forstverwaltung wegfallen können. Man könnte zumindest mittelfristig eine deutliche Personaleinsparung erreichen.

Mit einer Verpachtung des Staatswaldes in Rheinland-Pfalz ließen sich sicherlich jährlich Millioneneinnahmen durch Verpachtung, insbesondere durch Verpachtung der Rotwildreviere, erzielen, völlig unabhängig von den Personaleinsparungen, die zusätzlich vorhanden wären. Kaum ein Privatwaldbesitzer, keine Kommune, keine Jagdgenossenschaft, wird normalerweise das Jagdausübungsrecht selbst ausüben. Vielmehr werden diese Jag- den im Regelfall meistbietend an Jagdausübungsberechtigte pachtfähige private Jagdpächter gegen hohes Entgelt verpachtet. Oftmals werden diese Jagdpachteinnahmen einschließlich der Nebenkosten (beispielsweise Jagdsteuer, Wildschadensverhütungspauschale) beispielsweise in den Kommunen nicht nur für Wegebau, sondern auch für soziale Zwecke (zum Beispiel für Kindergärten, Feuerwehr, bedürftige Personen etc.) verwendet.

Auch das Land Rheinland-Pfalz sollte unseres Erachtens nunmehr ernsthaft überprüfen, ob man sich weiterhin diese vielen Millionen Mehreinnahmen pro Jagdjahr entgehen lässt. Insbesondere in den Monaten November und Dezember, aber auch zu anderen Zeit- punkten, werden größere Staatsjagden auf Schalenwild durch Landesforsten durch- geführt. Manchmal nehmen sogar weit über hundert Personen an diesen Jagden, organisiert von den verschiedenen Forstämtern, teil. Wenn man die Ausübung dieser Jagden betriebswirtschaftlich sieht und betriebswirtschaftlich prüft und durchleuchtet, so wird man zu dem Ergebnis kommen müssen, dass jede einzelne Jagd, jeder einzelne Jagdtag, sehr viel Geld kostet, mindestens sicherlich 10.000 € pro Jagdtag bzw. noch weit mehr.
Zahlreiche im öffentlichen Dienst beschäftigte, zum Teil hochbezahlte, Beamte, beispielsweise mit der Besoldungsgruppe A 15, überwachen- oder monatelang die Jagd quasi unentgeltlich, das heißt, auf Staatskosten, aus. Es ist nicht nur die eigentliche Jagdausübung am Tag der Jagd selbst, sondern auch die Vorplanung, die Gesamtorganisation, die Wildbretvermarktung, die Nachsuchentätigkeit etc. zu berücksichtigen.

Es wäre interessant, dies einmal betriebswirtschaftlich näher auszurechnen und Die privaten Jäger führen ihre Drück- und Bewegungsjagden in aller Regel nicht während der Woche, sondern am Wochenende, meistens samstags, durch, mithin auch aus rein betriebs- wirtschaftlichen Gründen, also nur in ihrer Freizeit. Dies ist bei den Jagden bei den Landesforsten nicht so der Fall. Das Argument, dass es sich um Sowiesokosten handelt, ist nur vordergründig gesehen stichhaltig, keineswegs auf lange Dauer, wenn man eine strikte Trennung zwischen Jagd- und Forstwirtschaft vornehmen würde. Mittelfristig und langfristig würden sich enorme Personaleinsparungen bei den betriebswirtschaftlichen Kosten ergeben. Zumindest sollte der konkrete und ernsthafte Versuch unternommen werden, sachlich die Einnahmenseite durch Verpachtung auf der einen Seite und die Kostenersparnisse durch Personaleinsparungen auf der anderen Seite zu analysieren und konkrete Prüfungen durchzuführen.

Erst aufgrund einer solchen fundierten Analyse kann man sodann sachgerechte und in Zukunft ge richtete Entscheidungen treffen.

Aus allgemein politischen Gründen und insbesondere auch aus wirtschaftlichen Gründen sollte und dürfte jedoch das Land Rheinland-Pfalz gehalten sein, seine Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen und mögliche Ersparnisse, insbesondere auch durch Personaleinsparungen, auch tatsächlich vorzunehmen.

Zumindest könnte man eventuell ein sog. Pilotprojekt durchführen. Wenn man beispielsweise lediglich 20 000 Hektar Staatsjagden, möglichst mit Rotwildvorkommen, verpachten würde, so würde man sicherlich allein auf dieser Fläche jährlich Einnahmen in Höhe von 500.000 €, viel- leicht auch im Bereich von 800.000 €, erzielen können. Der Landtagsabgeordnete Marco Weber hat in einem Telefonat ausgeführt, dass für Rotwildreviere bis zu 40 € pro Hektar ohne Weiteres gezahlt werden.

Unter Zugrundelegung dieser Aussage ergeben sich obigen Zahlen. Wenn man lediglich nur 25 Hektar Jagdpachterlös pro Hektar zugrunde legen würde, so ergibt dies immerhin 250.000 € bezogen auf lediglich 10 000 Hektar. Bei 20 000 Hektar handelt es sich um eine relativ kleine Fläche bezogen auf die Fläche der Staatsjagden in Rheinland-Pfalz. Allein das hiesige Forstamt Wasgau hier in Dahn verfügt über eine größere Jagdfläche. Aus den nunmehr dargelegten Gründen halten wir die Verpachtung der Staatsjagden in Rheinland-Pfalz für äußerst sinnvoll und sachgerecht. Zumindest sollte diese Möglichkeit ernsthaft analysiert und geprüft werden und eventuell ein Pilotprojekt schnellstens durchgeführt werden.

Nach einer ausgiebigen Diskussion wurde folgender Beschluss beschlossen:

Die FDP im Bezirksverband Pfalz bittet ernsthaft zuüberprüfen, welche Einnahmemöglichkeiten und Kostenersparnisse mit einer gänzlichen oder teilweisen Verpachtung der Staatsjagden in Rheinland-Pfalz entstehen können, unter Aufrechterhaltung sämtlicher Jagdziele und Schutz- wie auch Teilhabefunktionen des Waldes.

 

Wahl der Beiräte für Migration und Integration

Antragsteller: KV Germersheim
Betreff:
Der Bezirksparteitag möge beschließen:

Die FDP setzt sich dafür ein, dass alle Personen ab 16 Jahren für die „Wahl der Beiräte für Migration und Integration“ wahlberechtigt sein sollten – unabhängig von ihrer Herkunft oder der Herkunft der Eltern.

Begründung:

Diese Anpassung des Wahlrechts würde für eine gleiche Behandlung von Menschen sorgen, die sich mit dem Thema Integration kommunalpolitisch befassen und engagiert einen Beitrag leisten möchten. Wir begreifen Integration als wechselseitigen, gesamtgesellschaftlichen Prozess, der sich in der Zusammensetzung und den Diskussionen dieses Gremiums im Idealfall widerspiegeln soll.Integration: „Verbindung einer Vielheit von einzelnen Personen oder Gruppen zu einer gesellschaftlichen und kulturellen Einheit.“ (Duden)

Die Integration ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, da sie alle Bevölkerungsschichten in allen Lebensbereichen betrifft. An den unterschiedlichsten Orten in unserer Gesellschaft leisten verschiedenste Personen mit und ohne Migrationshintergrund einen Beitrag zur Integration, beispielsweise in Kindergarten und Schule, Sport- und Musikvereinen, in der Kirche, bei der Arbeit oder ganz einfach unter Freunden. Daneben gibt es natürlich auch Personen mit und ohne Migrationshintergrund, die an dem Thema Integration weniger Interesse zeigen oder weniger motiviert sind, sich diesbezüglich zu engagieren.